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Wie Patchwork-Familien am besten für den Notfall vorsorgen
Patchwork-Familien sind heute gang und gäbe. Da deutsche Gesetze jedoch häufig noch auf dem traditionellen Familienbild basieren, ist es für diesen Familien-Typus umso wichtiger, eigenständig Vorkehrungen für Ernstfälle zu treffen.
Je präziser die Vorkehrungen in einer Patchworkfamilie gefasst sind, desto leichter wird es im Fall des Falles eine Lösung zu finden.
Darüber hinaus geht man großem Streit so von vornherein aus dem Weg. Um Belastungen und Auseinandersetzungen innerhalb der Familie zu vermeiden, helfen die nachfolgenden Tipps.
1. Die grundsätzlichen Fragen klären
Das höchste Konfliktpotential haben die Themen Finanzen und Gesundheit, respektive schwere Krankheit. Wer diese Probleme rechtzeitig und klar regelt, vermeidet Streitereien in der Familie.
Dabei gilt, je konkreter vorgesorgt ist, desto einfacher und besser ist die Umsetzung später. Vollmachten können individualisiert werden, Verfügungen ergänzen mit Handlungsanweisungen.
2. Kosten für Pflege absichern
Bei den Finanzen ist eine klare Regelung unabdingbar. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Berechnung der Liquidität im Pflegefall. Konkretes Vorgehen ist unabdingbar.
Dazu gehört eine mögliche Kürzung der Witwenrente und die Einbeziehung einer doppelten Haushaltsführung. Häufig ist ein Fehlbetrag das Ergebnis. Hier zahlt zunächst der neue Ehepartner, wenn der Bedürftige nicht in der Lage ist.
Aus Sicht des Stiefkindes kann es jetzt zum Konflikt kommen. Erst wenn der neue Partner nicht mehr in der Lage ist, zahlen die eigenen Kinder. Sie sind nach Paragraf 1601 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Unterhalt verpflichtet, auch ihre Vermögenswerte können also angegriffen werden.
3. Patientenverfügung
Jeder sollte eine Patientenverfügung anfertigen. Denn so kann jeder Mensch für sich selbst entscheiden, was im Fall des Falles zu tun ist.
Gibt es diese Verfügung nicht, muss der Arzt mit den Angehörigen sprechen. Dass hier gerade in einer Patchworkfamilie Konflikte vorprogrammiert sind, liegt auf der Hand.
4. Eigene Wünsche berücksichtigen
Alle Lebensbereiche können nach eigenen Vorstellungen geregelt werden. Dazu können Sorgerechtsverfügungen für minderjährige Kinder gehören oder Pflegeverfügungen, die die alltäglichen Lebensgewohnheiten berücksichtigen.
Man kann verfügen, was mit den Haustieren, ob groß oder klein, geschehen soll. Selbst die Gestaltung der eigenen Trauerfeier kann geregelt werden.
Mit dem Aufsetzen einer Vermögenssorge kann der Erblasser bestimmen, wann der Erbe das Vermögen erhält, ob daran Bedingungen geknüpft sind und wer das Vermögen bis zum Zeitpunkt der Überlassung verwaltet.
5. Wichtiges richtig verwahren
Alle Verfügungen und Unterlagen zu Vorsorgefragen sollten zusammengelegt und dann an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Die bevollmächtigte Person muss diese im Bedarfsfall finden, sonst nützt die ganze Vorbereitung nichts.
Hierzu gehören Vollmachten, Verfügungen Übersichten, Testamente, Stammbuch – einfach alles, was zur Vorsorge dient.
Professionelle Verwahrstellen, wie der IGB-Service sorgen inklusive Notfallkarte dafür, dass jede Klinik sofort die Verbindung zur bevollmächtigten Person herstellt. Das ist der entscheidende Moment, der die gerichtliche Betreuung vermeidet.
6. Für Übersicht sorgen
Wenn alle Vorsorgefragen zur Gesundheit geregelt sind, sollte eine Aufstellung über vorhandenes Vermögen und laufende Versicherungen angelegt werden.
Mit Hilfe dieser Liste können sich Angehörige im Notfall schnell einen Überblick darüber verschaffen, wie die ihnen nahestehende Person vorgesorgt hat. Das ist wichtig, denn im Ernstfall müssen beispielsweise manche Versicherungspolicen schnell vorgelegt werden.
7. Erbschaftsregelung treffen
Bei vielen Paaren ist das sogenannte Berliner Testament als gemeinsames Testament erste Wahl. Bei dieser Form erbt zunächst der verbliebene Partner als Alleinerbe und erst nach dessen Tod die Kinder. Bei Patchworkfamilien wird deswegen oft der Pflichtteil der leiblichen Kinder eingeklagt.
Um dies zu vermeiden, ist es besser, wenn Kinder eine notarielle Pflichtteils-Verzichtserklärung unterschreiben. Häufig erhalten sie in diesem Zusammenhang eine Schenkung. Doch nicht immer wird man sich einig.
Damit für einen möglichen Pflichtteilsanspruch genügend Liquidität vorhanden ist, sollten genügend Mittel bereitgestellt oder über eine Risiko-Lebensversicherung nachgedacht werden.
Selbstbestimmt bis zum Schluss
Wer diese Punkte berücksichtigt, kann bis zum Schluss selbstbestimmt leben. Ist der Ernstfall eingetreten geben sich Trauergäste die Hand und tauschen keine Anwaltsschreiben bei der Beerdigung aus.
Das Wichtigste ist die eigentliche Umsetzung. Als Ausgebildeter Generationenberater unterstütze ich Sie bei Ihren Fragen.