Sollen wir Ihren Vater noch einmal ins Krankenhaus einliefern?
Soll Ihre Mutter per Magensonde ernährt werden?
Viele Angehörige müssen solche Fragen beantworten wenn beispielsweise am Lebensende der Eltern unklar ist ob Ärzte bestimmte medizinische Maßnahmen ergreifen sollen oder nicht. Dann ist es von unschätzbarem Wert den Willen des Patienten zu kennen um in dessen Sinne zu entscheiden wenn dieser sich nicht mehr dazu äußern kann. Eine Patientenverfügung bildet dafür eine Grundlage. Sie dokumentiert wieviel ärztliche Hilfe jemand noch will, entweder am Lebensende oder auch bei extremer Beeinträchtigung mitten im Leben jüngerer Menschen.
Ärzte müssen sich an die Vorgaben halten sonst machen sie sich strafbar.
Man sollte also gut überlegen, was man verfügt. Das ist längst nicht immer der Fall, oft entsteht der Eindruck dass der Verfasser nicht verstanden hat in welchem Ausmaß er medizinische Behandlungen ablehnt, etwa wie nach einem Schlaganfall künstlich beatmet zu werden. Ist dem Betroffenen wirklich klar dass man evtl. wochenlang beatmet werden muss, weil das Gehirn Zeit braucht um sich zu erholen ?
Orientierungshilfe engt Spielraum ein.
Keine Beatmung, keine Wiederbelebung, keine Einweisung damit wollen sich viele Menschen unnötiges Leid ersparen doch zu realisieren sind solche Vorgaben nur wenn klar wird für welche Situation sie gelten sollen. Juristen sagen man muss alles genau festlegen – doch Ärzte sagen so exakt geht das nicht, denn oft bleibt ein Spielraum für Entscheidungen; deswegen ist es sinnvoll eine Patientenverfügung nur in Verbindung mit einer Vollmacht zu erklären. In einer Vollmacht bestimmt man eine oder mehrere Vertrauenspersonen die entscheiden, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist und eventuell auch ein Interpretationsrecht beinhalten.
Hierbei sollte beachtet werden, nach dem Motto viele Köche verderben den Brei, wer sich um welche Belangen kümmert und
…gibt es unter dem Bevollmächtigten eine Einigung
…oder ist es sinnvoll nur einem Bevollmächtigten die Generalvollmacht zu übergeben
…oder zu überlassen?
Wichtig zu wissen: es genügt nicht, wenn Bevollmächtigte einfach nur die Dokumente in die Hände bekommen. Das darin Formulierte ist Leihen teils missverständlich. Idealerweise erarbeitet man die Verfügung gemeinsam mit einem Notar, Rechtsanwalt oder Generationenberater. Besonders durch schwere Erkrankungen wie Krebs, Demenz oder Nervenleiden ist es hilfreich wenn ein Interpretationsrecht vorbehalten ist.
Rechtsanwälte und Generationenberater haben hier klar den Vorteil dass Sie individuell reagieren und beraten können.
Bei Generationenberatern sollte darauf geachtet werden dass diese von der IHK zertifiziert sind. Diese wiederum haben den Vorteil den Kunden ohne Kostendruck individuell mit vielen Tipps zur Seite zu stehen. Oft kümmern sich Generationenberater auch um das Anliegen ihrer Kunden in einer gewissen Art Administration, was für viele Menschen eine Erleichterung bedeutet. Sie kümmern sich auch um die Betreuung der bevollmächtigten Personen und unterstützen diese in der Ausführung und Beschaffung mit wertvollen Tipps. Ich als Generationenberater habe die Möglichkeit mit Partnern z.B Anwälte und Notare zu fungieren und Pflegelotsen, Hilfsdienste o. ä. zu organisieren und bei der Durchführung zu unterstützen.
Als Generationenberater von der IHK 2018 zertifiziert, fungiere ich auch als Testamentsvollstrecker. Durch ein Netzwerk bestehend aus Notaren, Rechtsanwälte und Kontakte zu diversen Einrichtungen kann in der Generationenberatung Praxis St. Eidloth vieles unter einem Dach für Sie oder ihre Agehörigen ausgeführt werden.