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Wenn Schwiegereltern und all die lieben Verwandten plötzlich miterben

Wer sein Testament ohne Notar macht, muss es handschriftlich verfassen. Und ordentlich schreiben. Unleserliche Testamente sind ungültig. Außerdem sind noch auf einige Formulierungen zu achten.

 Ehepaare und besonders die, die es ohne Trauschein sind,  sollten dringend ein Testament machen. Stirbt ein Partner, kann es sonst heikel werden – denn dann ist Teilen mit der Verwandtschaft angesagt. Von Berrit Gräber

Verliebt, verlobt, ob verheiratet oder nicht – und sofort ein gemeinsames Testament machen. So nüchtern diese Reihenfolge klingt, so wichtig kann sie für die Zukunft eines Paares sein. Denn: Gibt es keinen (gemeinsamen) Letzten Willen, erben Schwiegereltern, Tanten, Onkel,  Geschwister und so manch ein anderer mit, sollte einer der Partner sterben. Oder es ist Teilen mit der übrigen Verwandtschaft angesagt. „Das können ganz hässliche Erbfälle werden, wo sich ganze Familien auf Jahre hinaus Zerstreiten „, sagt Michael Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht (DANSEF).

Doch nur selten haben frisch verheiratete Paare und noch seltener jene, die nicht verheiratet sind, nach der Eheschließung schon das gemeinsame Testament auf der To-do-Liste. Die Partner gehen oft davon aus, dass der andere erbt oder zumindest Miterbt, wenn einer von ihnen stirbt. Ein fataler Irrglaube, der sich hartnäckig hält.

So hart ist die Realität: Gibt es kein Testament, in dem sich das Ehepaar oder die eingetragenen Lebenspartner gegenseitig zu Alleinerben einsetzen, greift eine sonderbare gesetzliche Erbfolge. Und die besagt: Ist das Paar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet oder Verpartnert, dann erben die ganzen Verwandten und sogar noch deren Angehörige.  „Schlagen sie dies nicht aktiv aus, indem sie innerhalb von sechs Wochen zum Notar gehen, sind sie automatisch Erben“, betont Henn, Fachanwalt für Erbrecht in Stuttgart. Leben die Eltern nicht mehr, erben Geschwister, Halbgeschwister respektive die Großeltern, Anverwandte und so weiter.

So hässlich kann es werden: 
Ein junges Paar heiratet. Kurz darauf verunglückt der Ehemann tödlich. Die Witwe hat plötzlich die Schwiegereltern, deren Geschwister und seine Geschwister als Miterben. Und weil diese auf ihr Erbteil pochen, muss sie die neu erworbene Wohnung, die Uhrensammlung und das Auto des Verstorbenen verkaufen und sie ausbezahlen. 
Anderes Beispiel:
Ein Paar bleibt mehr als 30 Jahre lang zusammen. Der Mann stirbt. Seine Eltern sind bereits tot. Aber er hat noch zwei Brüder und die jeweils eigene Kinder. Sie werden zu Miterben und verlangen ihren Anteil. Die 60-jährige Witwe muss ihr Zuhause verkaufen, um sie auszubezahlen. Die naive Vorstellung, dass der (Ehe)partner automatisch alles oder zumindest Miterbt, sei eine „hartnäckige Mär“, warnt Paul Grötsch, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht in München.

Das muss geteilt werden: „selbst zum Hausstand gehörenden Sachen wie Mobiliar, Teppiche oder das Porzellan.
Geht es um persönlichen Besitz wie ein Auto, die Hi-Fi-Anlage, Musikinstrumente, Erinnerungsfotos, Armbanduhren oder Schmuck, gilt dagegen: Die Schwiegereltern haben zusammen Anspruch auf ein Viertel. „Manchmal wird selbst um persönliche Dinge wie das Rasierset des verstorbenen Sohnes erbittert gestritten“, sagt Erbrechtsspezialist Bittler.

Auch um das wird gestritten: Gibt es Vermögen auf Konten oder Depots, muss die Witwe das teilen. Streit ist meist unausweichlich. „Kam das Vermögen vor allem von Seiten ihres Kindes, haben manche Eltern das Bedürfnis, möglichst viel zurückzuholen“, so Henn. Ebenfalls problematisch: Bewohnte das Paar eine gemeinsam Immobilie, können die Schwiegereltern, Geschwister, Schwager, deren Neffen der Schwager oder die Schwägerin Miete von dem Überlebenden verlangen. Oder sie wollen „Bar“ Ausbezahlt werden. Dann muss die Witwe verkaufen, wenn sie das Geld nicht hat, denn Auszahlungen müssen innerhalb von 2 Monaten erledigt werden. Kann sich die Erbengemeinschaft nicht einigen, kommt es zur Zwangsversteigerung. „Je weniger eng die Bindung zwischen den Erben, desto schwieriger wird es“, betont Grötsch.  War das Paar in Gütertrennung verheiratet, sieht es für den verwitweten Partner noch schlechter aus. Er erbt dann sogar unter Umständen gar nichts außer Schulden. Der Rest geht an die Verwandtschaft.
An den Pflichtteil denken: Obwohl ein kinderloses Paar mit seinem Testament die Eltern de facto enterbt, steht diesen im Todesfall nach wie vor ein Pflichtteil zu. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wer das umgehen möchte, kann Vater, Mutter oder Geschwistern testamentarisch Gegenstände vermachen. Zum Beispiel den Jugendstilsekretär oder Schmuck. „Damit sind viele zufriedengestellt“, weiß Erbrechtsspezialist Grötsch. 

Vorsicht, Auslandsaufenthalt: Ein Muss ist das gemeinsame Testament für Paare, die im Ausland leben. Stirbt ein Partner außerhalb Deutschlands, ist seit 2015 für den Nachlass in den meisten Ländern der EU die Rechtsordnung vor Ort zuständig – also das Erbrecht des Landes, in dem sich der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes ständig (mehr als 42 Tage) aufhielt. „Wer beruflich für zwei Jahre nach Singapur geht, nach Österreich zieht oder auf Mallorca überwintert, sollte auch ans dortige Erbrecht denken“, erläutert Grötsch. Es kann für den Witwer oder die Witwe noch ungünstiger ausfallen als in Deutschland. Wer Nachteile vermeiden will, muss im Testament ausdrücklich festschreiben, dass das deutsche Erbrecht gelten soll.

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